Verlag: Mobus AG, 4332 Stein |
Inserate: Texte: |
inserat@fricktal.info redaktion@fricktal.info |
Von Rolf Hüsser, ehem. Gemeinderat (Die Mitte), Frick
Von Christoph von Büren, Rheinfelden
Von Adrian Ackermann, Präsident FDP, Kaisten
Von Dora Schärer, Kaiseraugst
Christoph Zehnder, eidg. dipl. Vermögensverwalter
Hauptstrasse 43, 5070 Frick
www.ruetschi-ag.ch
«In drei Jahren kommt die grosse Krise.»
Unter diesem Titel brachte die NZZ vor einer Woche einen herausragenden Artikel zur aktuellen Börseneinschätzung von Ray Dalio, dem Gründer von Bridgewater Associates. Dalio warnt darin vor einer bevorstehenden Staatsschuldenkrise in den USA, die er in etwa drei Jahren erwartet. Dalio sieht die Wurzel des Problems nicht in einzelnen Politikern wie Donald Trump, sondern in der Position der USA in der Spätphase eines grossen Schuldenzyklus.
Dalio vertraut auf seine persönliche Geschichtstheorie, ein zyklisches Modell, das beschreibt, wie Länder reich werden, sich übermässig verschulden und daraufhin abstürzen, bevor der Kreislauf von Neuem beginnt. Diese Schuldenzyklen erstrecken sich über mehrere Jahrzehnte, und Dalio zufolge steht die Welt derzeit an einem Wendepunkt, vergleichbar mit den 1930er und 1970er Jahren, mit der Drohung eines nächsten Absturzes. Er spricht vom drohenden «Herzinfarkt» überschuldeter Staaten.
Die wichtigsten Argumente von Ray Dalio:
• Der Grosse Schuldenzyklus: Die USA befinden sich in der Spätphase eines grossen Schuldenzyklus, der sich über Dekaden erstreckt. Dalio betont, dass diese Dynamik seit langer Zeit im Gange ist, sich aber seit der Finanzkrise 2008 und insbesondere seit der Pandemie 2020 beschleunigt hat.
• Unproduktive Kreditvergabe und «Verkalkung» des Systems: Dalio vergleicht das Kreditwesen mit dem Blutkreislauf: Schulden sind gesund, wenn sie zur Schaffung zusätzlichen Einkommens genutzt werden. Werden Kredite jedoch unproduktiv eingesetzt, reichen die Erlöse nicht zur Rückzahlung. Dies führt zu steigenden Schulden und deren Ablagerung, ähnlich einer «Verkalkung» der Blutgefässe. Das Angebot an neuen Schulden übersteigt auf Dauer die Nachfrage, wodurch der Preis für Staatsanleihen sinkt.
• Alarmierendes Verhältnis von Staatseinnahmen zu Schuldendienst: Als Annäherung an den «Verstopfungsgrad» betrachtet Dalio das Verhältnis der Staatseinnahmen zu den Kosten des Schuldendienstes. Für die USA ist dieses Verhältnis alarmierend: Das Land nimmt rund 5 Billionen Dollar pro Jahr ein, wovon 1 Billion direkt für den Schuldendienst ausgegeben wird. Das aktuelle von den Trump-Republikanern durchgedrückte Haushaltgesetz verschärft das Problem mit noch höheren Defiziten weiter.
• Vergleichbare Probleme in anderen westlichen Staaten: Nicht nur die USA, sondern auch Länder wie Grossbritannien, Frankreich und Japan stehen vor ähnlichen oder sogar grösseren Schuldenproblemen. Die Renditen 30-jähriger Staatsanleihen sind fast überall angestiegen, ausser in der Schweiz.
• Vermögensunterschiede und Schwächung der Demokratie: Während einer Boom-Phase nimmt die Vermögensungleichheit zu, die Preise für Aktien und Häuser entkoppeln sich vom Durchschnittseinkommen. Diese Ungleichheit fördert Populismus von links und rechts, schwächt die Demokratie, befeuert den Schuldenaufbau und beschleunigt den Eintritt der Krise. Als Beispiel für aktuellen Populismus nennt Dalio den Staatskapitalismus unter Donald Trump (Stichworte Intelbeteiligung, NVIDIA ChinaUmsatzsteuer).
• Blockade des politischen Systems und Wunsch nach Autokratie: Eine zunehmende politische Spaltung führt dazu, dass ein Grossteil der Bevölkerung eine Regierung wünscht, die autokratisch durchgreift, um das System zu kontrollieren und funktionsfähig zu machen. Dalio zieht Parallelen zu den 1930er Jahren, wo Unterschiede in Wertvorstellungen (und Vermögen) zunahmen, während Kompromissbereitschaft und Vertrauen ins System schwanden.
• Verlagerung der Verantwortung an die Notenbanken: Steuererhöhungen sind unpopulär, den Gürtel enger schnallen noch viel mehr. Der Weg des geringsten Widerstandes für die Politiker scheint deshalb wahrscheinlich: undankbare Entscheidungen und damit die Schuld an die Notenbanken abschieben. Die US-Notenbank FED könnte Trumps Drängen nachgeben, die Leitzinsen senken und eine Entwertung des Dollars zulassen. Alternativ könnte sie hart bleiben und Washington zum Sparen zwingen, was dann die Staatsschuldenkrise auslösen würde.
• Mögliche Ausgänge der Krise: Dalio sieht zwei Hauptwege, wie sich eine Staatsschuldenkrise manifestieren kann: entweder durch einen Staatsbankrott oder durch hohe Inflation.
Haben Sie Fragen? Dann schicken Sie mir ein Mail an
Cora Burgdorfer
dipl. Psychologin
Oekum. Paarberatung Bezirke Brugg Laufenburg Rheinfelden
www.oekberatung.ch
ADHS und Partnerschaft
ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung) ist eine neurobiologische Entwicklungsstörung, die sich nicht nur im Kindesalter zeigt, sondern oft ein Leben lang bestehen bleibt. Für Betroffene und ihre Partnerinnen und Partner bedeutet diese Diagnose häufig eine besondere Herausforderung, die sich auch auf der Beziehungsebene zeigt. Mit Verständnis, guter Kommunikation und gegenseitiger Unterstützung können Partnerschaften dennoch gelingen. Menschen mit einer ADHS-Diagnose sind oft begeisterungsfreudig, neugierig, spontan und kreativ, und so wird es auch zu zweit bestimmt nicht langweilig. Viele Betroffene haben ein hohes Energielevel und sind leidenschaftlich engagiert. Diese Eigenschaften können eine Beziehung bereichern und lebendig erhalten, aber auch belasten.
Menschen mit ADHS kämpfen häufig mit Zerstreutheit, Impulsivität und Hyperaktivität. Diese Symptome können im Alltag und in der Beziehung zu Missverständnissen, Frustrationen und Konflikten führen. Viele Betroffene haben in ihrer Kindheit oft Kritik erhalten, weil ihre Symptome für ihre Umwelt eine Belastung waren. Ihr Selbstwertgefühl hat darunter meist gelitten und auch die Kritikfähigkeit kann etwas eingeschränkt sein. Wenn z.B. der Partner einen Termin vergisst, unpünktlich ist und dann auch impulsiv auf Nachfragen reagiert, kann dies das Gegenüber verunsichern oder ihm das Gefühl vermitteln, nicht ernst genommen zu werden. Der Partner/die Partnerin fühlt sich alleingelassen oder in seinem Bedürfnis nach Ordnung, Struktur oder Ruhe nicht gesehen. Es besteht die Gefahr, dass sich diese Konflikte im Laufe der Zeit verstärken und sich eine emotionale Distanz entwickelt. Es kann sich auch eine schwierige Dynamik entwickeln, wenn der ADHS-betroffene Partner immer der Schuldige ist. Beide müssen die Verantwortung für ihren Anteil übernehmen, unter Berücksichtigung der jeweiligen Kompetenzen und Schwierigkeiten.
Der Schlüssel für eine gelingende Partnerschaft mit ADHS liegt in gegenseitigem Verständnis. Beide Partner sollten sich über die Symptomatik und die Ursachen möglichst gut informieren. Je besser man die Störung kennt, desto grösser ist auch das Verständnis, dass keine böse Absicht hinter dem schwierigen Verhalten steckt. Ebenso ist es wichtig, dass beide Partner ihre eigenen Bedürfnisse klar kommunizieren, um dann gemeinsame Strategien zu entwickeln. Wenn beide an einer offene und wertschätzenden Kommunikation interessiert sind, können klare Absprachen hilfreich sein, z.B. bei der Organisation des Haushalts oder bei der Planung von gemeinsamen Aktivitäten. Das Einführen von Routinen, To-do-Listen oder Erinnerungen kann den Alltag erleichtern. Wofür der eine Partner vielleicht eine Viertelstunde braucht, kann der neurodivergente Partner Tage benötigen, weil er/sie das Ziel nicht stringent verfolgen kann und schnell abgelenkt ist. Hilfreich kann z.B. die Unterstützung in manchen Bereichen der Organisation oder Erledigung von bürokratischen Arbeiten sein.
Gleichzeitig ist es wichtig, die eigenen Grenzen zu kennen und sich Pausen zu gönnen. Geduld, Humor und gegenseitige Wertschätzung tragen dazu bei, Konflikte konstruktiv zu lösen und Autonomie und Nähe bewusst zu gestalten. ADHS-Betroffene brauchen oft viel Freiraum, um ihren Hobbys nachzugehen. Aber auch gemeinsame Aktivitäten, die beiden Freude bereiten, sind wichtig und stärken die Verbindung.
ADHS stellt eine besondere Herausforderung in der Partnerschaft dar, bietet aber auch Chancen für persönliches Wachstum. Manchmal empfiehlt es sich, Hilfe durch eine Fachperson anzunehmen, wie z.B. in einer Paartherapie oder einer Psychotherapie mit Spezialisierung auf ADHS.
Fragen richten Sie gerne an:
Weiterführende Informationen finden Sie unter www.oekberatung.ch
Lukas Rüetschi eidg. dipl. Vermögensverwalter
Hauptstrasse 43, 5070 Frick
www.ruetschi-ag.ch
Goldminen im Aufschwung
Die Bewertung von Goldminenaktien hinkte sehr lange stark dem Goldanstieg hintennach. In den letzten Wochen haben Goldminentitel trotz Seitwärtsbewegung des Goldpreises weiter zugelegt. Diese haben eigentlich noch weiter Luft nach oben und die Bewertungslücke ist aus meiner Sicht noch nicht aufgeholt. Wenn es runter geht, muss man sich aber bewusst sein, dass die Minenaktien möglicherweise noch mehr verlieren als der Goldpreis. Aktuell bin ich für Edelmetalle und Minenaktien neutral. Die Aufwärtsbewegung ist schon stark gelaufen. Weitere Anstiege sind möglich, aber die bezahlten Preise sind keine Schnäppchen mehr. Einzelne Goldminenaktien können sehr sprunghaft sein, weshalb ich hier in der Vergangenheit auf einen günstigen Goldminen-ETF gesetzt habe. Ein sehr liquider Fonds ist der GDX (VanEck Gold Miners ETF). Da gibt es verschiedene Währungstranchen.
Wie wichtig ist eine stabile Dividende
Lieber Titel mit starkem Umsatzwachstum oder Aktien mit stabilen oder leicht steigenden Dividenden? Über längere Zeit ein starkes Wachstum zu halten oder sogar noch zu überbieten ist eine sehr schwierige Sache. Vor allem wenn die Margen sehr gut sind, werden Konkurrenten schnell aktiv und versuchen, auch einen Teil des Kuchens raschmöglich abzuschneiden. Mehr Konkurrenz bedeutet fast immer eine kleinere Marge, was das Wachstum bremst. Im Gegenzug stehen Firmen, welche vielleicht kein grosses Wachstum mehr haben, aber regelmässig einen grösseren Teil des Gewinnes an die Aktionäre ausschütten. Da könnte man sagen, sie haben keine oder zu wenige Investitionsideen, weshalb sie die Gewinne ausschütten. Das tönt recht langweilig, aber kann für die Aktionäre interessant sein. Gleichzeitig darf man nicht vergessen, dass Dividenden Einkommen darstellen und versteuert werden muss. Ein Kapitalgewinn durch Kurssteigerungen ist in der Schweiz aktuell steuerfrei. Die Vergangenheit zeigt, dass die Modeströmung immer wieder wechselt. In Boomphasen werden wachstumsstarke Aktien oft bevorzugt. Wenn es schwieriger wird, setzt man eher auf Dividendensicherheit. Aktuell gibt es vor allem Übertreibungen in einigen hochkapitalisierten Techtiteln. Im Gegenzug sind eher «langweilige», beständige Firmen in der Tendenz vernünftig bewertet. Es braucht in der Wirtschaft beide Arten von Firmen. Längerfristig schläft man mit den Dividendentiteln wahrscheinlich aber besser, verpasst aber mal einen Tesla, eine Amazon oder Nvidia.
Haben Sie Fragen? Dann schicken Sie mir ein Mail an
oder rufen unter 062 871 66 96 an.
lic. iur. Serap Hänggi, LL.M.
Rechtsberaterin
Tel. 061 511 09 95, Tel. 076 325 09 95
Die Einsetzung eines Willensvollstreckers bzw. einer Willensvollstreckerin
Beim Tod eines Familienmitglieds haben Angehörige nicht nur mit der Trauer zu kämpfen, sondern auch mit dem Aufwand der Erbteilung. Auf die Hinterbliebenen kommt eine ganze Reihe von anspruchsvollen Aufgaben zu. Wenn die dringendsten Dinge wie zum Beispiel die Kündigung der laufenden Verträge der verstorbenen Person erledigt sind und die Trauerfeier durchgeführt ist, geht es darum, den Nachlass zu ordnen und aufzuteilen. Folglich stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, Familienangehörige und Freunde mit dieser Aufgabe zu betrauen, oder es doch ratsam ist, eher eine aussenstehende Person oder Institution zu ernennen.
Grundsätzlich ist jede Person oder Institution befugt, das Amt eines Willensvollstreckers auszuüben. Eine entsprechende Ausbildung oder andere Voraussetzungen gibt es in der Schweiz nicht. Anzumerken bleibt, dass eine eingesetzte Person aber auch nicht verpflichtet ist, das Amt des Willensvollstreckers anzunehmen, weshalb es ratsam ist, vorab die vorgesehene Person auch darüber zu informieren und zu fragen, ob sie diese Aufgabe wahrnehmen kann und möchte.
Üblicherweise wird bei verheirateten Personen meist der überlebende Ehepartner bzw. die Ehepartnerin als Willensvollstrecker/in eingesetzt. Für den Fall des gleichzeitigen Versterbens oder nacheinander Versterbens ist es üblich, eine weitere Person oder Institution in den Ehe- und Erbschaftsverträgen bzw. im Testament vorzusehen. Dies ist aber nicht in allen Fällen so, zumal die Bestellung des Ehegatten zum Willensvollstrecker im Schweizer Erbrecht sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich bringt und für einige Eheleute auch gar nicht in Frage kommt. Nicht verheiratete Personen sehen oft den Konkubinatspartner bzw. die Konkubinatspartnerin oder sonst nahestehende Personen aus ihrem Umfeld als Willensvollstrecker vor. Wichtig erscheint in jedem Fall, die individuellen Umstände und die Beziehung zwischen den Erben sorgfältig abzuwägen, um zu entscheiden, welche Option im konkreten Fall sinnvoll ist. Denn eine Einzelperson als Willensvollstrecker einzusetzen, kann problematisch sein, etwa dann, wenn nicht gemeinsame Kinder vorhanden sind. Es ist zu vergegenwärtigen, dass Erben praktisch auch immer Eigeninteressen haben, und die Nähe zu einzelnen Familienangehörigen kann zum Problem werden, wenn sie eine neutrale Optik verunmöglicht. In der Regel fehlt diesen Personen, sofern sie nicht selbst vom Fach sind, auch das fachliche Wissen, das vor allem bei komplexen Sachverhalten notwendig ist. Es macht daher Sinn, sich bei der Auswahl an gewisse Kriterien zu halten. So sollte der bzw. die Beauftragte idealerweise unparteiisch sein und die Vermögens- und Familiensituation des Erblassers kennen. Schliesslich ist es besonders bei komplizierten finanziellen Verhältnissen nützlich, einen Notar oder Anwalt als Willensvollstrecker einzusetzen.
Nicht zu vernachlässigen ist aber auch, dass ein Willensvollstrecker weitreichende Befugnisse hat und die Erben ihn oder sie nicht ohne Weiteres absetzen können, wenn er oder sie die Aufgaben nicht richtig oder nur schleppend erfüllt. Einen Willensvollstrecker sollte man deshalb sehr sorgfältig auswählen.
In bestimmten familiären Konstellationen wird die Einmischung einer aussenstehenden Person in interne Angelegenheiten als unerwünscht betrachtet, weshalb häufig ein Willensvollstrecker aus dem Kreis der Erben bestellt wird. Aber auch in solch einem Fall ist nicht zu vernachlässigen, dass dies eine anspruchsvolle Aufgabe ist. Die teilweise noch verbreitete Auffassung, dass es sich bei der Aufgabe des Willensvollstreckers um eine schnell erledigte Tätigkeit handelt, soll hiermit widerlegt werden. Ein Willensvollstrecker entlastet die Erben von administrativen Aufgaben, fordert ausstehende Zahlungen ein, begleicht offene Rechnungen und setzt Vermächtnisse um. Er ergreift alle erforderlichen Massnahmen, um sicherzustellen, dass der Wert der Erbschaft bis zu deren Aufteilung erhalten bleibt. Die Aufgabe des Willensvollstreckers besteht also in erster Linie darin, die Erbschaft zu verwalten und die Erbschaftsschulden zu begleichen. Im Anschluss hat der Willensvollstrecker die Teilung der Erbschaft nach den im Testament festgehaltenen Wünschen des Verstorbenen vorzubereiten. Bei Streit zwischen den Erben nimmt der Willensvollstrecker die Rolle des Mediators ein. Er versucht eine Lösung für die Aufteilung des Erbes zu finden, die für alle Erben tragbar ist. Nicht zu vergessen ist, dass der Willensvollstrecker gemäss Gesetz auch Anspruch auf eine angemessene Entschädigung hat. Als angemessen gilt laut Bundesgericht dabei ein Honorar, das sich nach dem effektiven Aufwand und einem berufsüblichen Stundenansatz richtet.
Sollten Sie Fragen zur Willensvollstreckung haben, empfehlen wir Ihnen, sich anwaltlich beraten zu lassen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Sie können uns jederzeit kontaktieren..
Schriftliche Fragen richten Sie bitte an:
Ihre Anfragen werden diskret behandelt