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AGBs fricktal.events

I. Gegenstand

1.1

Die Mobus AG betreibt einen Ticketvertrieb unter fricktal.info und fricktal.events (nachfolgend Mobus AG). Ticketkäuferinnen und Ticketkäufer (nachfolgend "Ticketkäufer") können über diesen Verkaufskanal (Ziff. 1.2) Tickets für Veranstaltungen beziehen. Die Mobus AG ermöglicht den direkten Vertragsschluss zwischen Veranstaltern und dem Ticketkäufer.

1.2

Gegenstand dieser AGB ist die Nutzung von Dienstleistungen, die Mobus AG gegenüber Ticketkäufern über die folgenden Verkaufskanäle erbringt: Die Websiten www.fricktal.info und fricktal.events (nachfolgend Webseiten) und die telefonische oder persönliche Beratung der Mobus AG (nachfolgend "Vorverkaufsstelle"). Die Zustimmung zu diesen AGB erfolgt durch Inanspruchnahme der entsprechenden Dienstleistungen. Der Ticketkäufer kann bei Beanspruchung einzelner Dienstleistungen von der Mobus AG aufgefordert werden, seine Zustimmung zu den AGB mittels Anklicken eines entsprechenden Bestätigungsfeldes zu wiederholen.

1.3

Die Verwendung der Personendaten ist in der Datenschutzerklärung geregelt. Die Datenschutzerklärung ist integraler und bindender Bestandteil dieser AGB.

 

II. Leistungen

2.1

Für alle Dienstleistungen gelten die über die Verkaufskanäle zugänglichen Konditionen von den Webseiten. Die Mobus AG kann das Leistungsangebot jederzeit ändern oder die Erbringung von Dienstleistungen einstellen.

2.2

Die Mobus AG ermöglicht über die Verkaufskanäle den Vertragsschluss zwischen Ticketkäufer und Veranstalter. Die Mobus AG ist dabei als Agent des jeweiligen Veranstalters tätig und ist somit nicht Vertragspartner des Ticketkäufers. Der Vertrag über den Kauf eines Tickets kommt ausschliesslich zwischen Ticketkäufer und Veranstalter zustande, auf der Grundlage dieser AGB und den Konditionen des Veranstalters. 

 

III. Vertragsschluss

3.1 Bestellung des Ticketkäufers

• 3.1.1

Die bei den Verkaufskanälen gewährte Übersicht über die zugänglichen Tickets gilt lediglich als Einladung zur Offertstellung durch den Ticketkäufer. Der Ticketkäufer trifft seine Auswahl über den Verkaufskanal. Die getroffene Auswahl wird im Browser angezeigt bzw. dem Ticketkäufer mitgeteilt (Vorverkaufsstelle). Mit der Bestätigung der Bestellung unterbreitet der Ticketkäufer sein verbindliches Angebot zum Bezug der ausgewählten Tickets. Der Ticketkäufer ist verpflichtet, alle beim Bestellvorgang erforderlichen Angaben vollständig und richtig zu machen.

• 3.1.2

Es liegt ausschliesslich in der Verantwortung des Ticketkäufers, Bestellungen von Tickets rechtzeitig vor dem Veranstaltungsdatum über die Vorverkaufsstellen aufzugeben.

3.2 Registrierung

• 3.2.1

Für eine Online-Bestellung muss sich der Ticketkäufer im Webshop mit seinem Benutzernamen sowie mit seinem Passwort (nachfolgend "Zugangsdaten") identifizieren. Falls der Ticketkäufer noch kein Benutzerkonto hat, wird er bei der ersten Online-Bestellung dazu aufgefordert, sich im Webshop mit den erforderlichen Angaben zu registrieren.

• 3.2.2

Die dem Ticketkäufer mitgeteilten Zugangsdaten sind für die persönliche Verwendung durch den Ticketkäufer bestimmt und vertraulich zu behandeln. Sämtliche über das Online-Konto getätigten Online-Bestellungen werden dem Ticketkäufer als Online-Kontoinhaber zugerechnet und sind für ihn verbindlich.

3.3 Bestellbestätigung

Bei Bestellung über die Vorverkaufsstelle erhält der Ticketkäufer nach Abschluss des Bestellvorgangs eine Bestellbestätigung per E-Mail oder Mündlich. Diese stellt ausdrücklich noch keine Annahme des Angebots durch die Mobus AG dar.

3.4 Annahme durch die Mobus AG im Namen und Auftrag des Veranstalters

Der Vertrag über den Erwerb eines Tickets zwischen Ticketkäufer und Veranstalter kommt erst zustande, wenn dem Ticketkäufer die Tickets versandt, zugänglich gemacht oder ausgehändigt werden. Der Versand, die Zugänglichmachung oder die Aushändigung erfolgen erst nach Eingang der Zahlung des Käufers bei der Mobus AG oder der Vorkaufsstelle, und zwar unabhängig von der Art der Zahlung.

 

IV. Zustellung der Tickets

4.1 Allgemeines

• 4.1.1

Die Zustellung bzw. der Versand des Tickets erfolgt je nach Wahl des Ticketkäufers beim Bestellvorgang in Papierform an die vom Ticketkäufer angegebene Postadresse, per E-Mail mit PDF-Datei des ausdruckbaren Tickets, oder in Papierform durch Übergabe an der Vorverkaufsstelle.

• 4.1.2

Der Ticketkäufer ist verpflichtet, die Tickets unmittelbar nach Erhalt zu prüfen. Beschädigungen der Tickets oder Abweichungen der postalisch oder elektronisch zugestellten Tickets von den bestellten Tickets hat der Ticketkäufer der Mobus AG innerhalb von 3 Werktagen zu melden. Versäumt dies der Ticketkäufer, gelten die zugestellten Tickets als genehmigt (Art. 201 OR).

• 4.1.3

Nutzen und Gefahr gehen im Zeitpunkt des Versands am Sitz vder Mobus AG auf den Ticketkäufer über (Art. 74 Abs. 2 Ziff. 2 OR). Der Ticketkäufer ist für die sichere Verwahrung der Tickets bis zur Veranstaltung verantwortlich. Der Ersatz beschädigter oder verlorener Tickets ist vorbehältlich Ziff. 4.2.3 ausgeschlossen.

4.2 Elektronische Zustellung bei ausdruckbaren Tickets

• 4.2.1

Das nach Eingang der Zahlung über das mit der Bestellbestätigung mitgesendete Ticket (PDF) druckt der Ticketkäufer in unveränderter Grösse mit geeignetem Drucker auf ein weisses Papier der Grösse DIN A4 aus. Der Ticketkäufer anerkennt, dass es in seinem eigenen Verantwortungs- und Risikobereich liegt, über sämtliche erforderlichen technischen Einrichtungen zu verfügen, die für den Empfang und den Ausdruck des ausdruckbaren Tickets erforderlich sind.

• 4.2.2

Das ausgedruckte Ticket ist bis zur Veranstaltung sorgfältig aufzubewahren und darf bei Gebrauch, insbesondere im Bereich des maschinenlesbaren Barcodes keine Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstigen Beeinträchtigungen aufweisen, welche die Eingangskontrolle verunmöglichen oder behindern. Weist das ausgedruckte Ticket solche Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstigen Beeinträchtigungen auf, besteht kein Anspruch auf Einlass zur Veranstaltung und/oder auf Erstattung des von dem Ticketkäufer entrichteten Entgelts.

• 4.2.3

Für jedes gekaufte Ticket erhält der Ticketkäufer nur eine Zutrittsberechtigung. Jegliche Vervielfältigung, Kopie, Veränderung oder Nachahmung des ausgedruckten Tickets und jede elektronische Weiterverbreitung der entsprechenden PDF-Datei ist ausdrücklich untersagt. Bei Verlust oder Beschädigung des ausdruckbaren Tickets darf der Ticketkäufer das ausdruckbare Ticket jedoch erneut ausdrucken, wobei er sich der Möglichkeit der Verweigerung des Zugangs zur Veranstaltung bei Vorliegen der Umstände gemäss Ziff. 4.2.4 bewusst ist. Das beschädigte ausgedruckte Ticket muss unverzüglich vernichtet werden. Hat der Ticketkäufer die PDF-Datei im Zeitpunkt des Verlustes oder der Beschädigung bereits gelöscht, kann er sich bei der Mobus AG melden. Die Mobus AG stellt dem Ticketkäufer darauf die PDF-Datei erneut zu. Der Ticketkäufer ist sich bewusst, dass die Sperrung des ausdruckbaren Tickets nicht möglich ist. Auch in diesem Fall gilt die Regelung nach Ziff. 4.2.4.

• 4.2.4

Der Veranstalter kann den Zutritt zur Veranstaltung verweigern, wenn mehrere Ausdrucke, Vervielfältigungen, Kopien oder Nachahmungen eines ausdruckbaren Tickets im Umlauf sind und einem Inhaber eines Ausdrucks, einer Kopie oder Nachahmung des jeweiligen ausdruckbaren Tickets bereits Zutritt zur Veranstaltung gewährt wurde. Der Veranstalter ist insbesondere nicht zu einer Überprüfung der Identität des Ticketträgers mit dem Ticketkäufer oder zur Überprüfung der Echtheit des ausdruckbaren Tickets verpflichtet. Wird ein Inhaber eines ausdruckbaren Tickets aus diesem Grund anlässlich der Zugangskontrolle abgewiesen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Entgelts. 

 

V. Weiterverkauf

Kein Weiterverkauf jeglicher Handel mit erworbenen Tickets, namentlich zu gewerblichen oder kommerziellen Zwecken, ist untersagt. Zuwiderhandlungen können zum Verlust der mit den erworbenen Tickets verbundenen Leistung und zu Schadenersatz- sowie Gewinnherausgabeansprüchen gegenüber dem ursprünglichen Ticketkäufer und den Ticketerwerbern führen. Personen, die gegen diese Bestimmungen verstossen, können vom Ticketerwerb ausgeschlossen werden.

 

VI. Preise

6.1

Die über die Verkaufskanäle zugänglichen bzw. dort ausgewiesenen oder mitgeteilten Preise für Tickets verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. (wo anwendbar)

6.2

Der angezeigte Verkaufspreis beinhaltet den Ticketpreis des Veranstalters zzgl. Servicegebühr, exkl. allfälliger Zahl- und Versandgebühren. Der Verkaufspreis an den Vorverkaufsstellen beinhaltet den Ticketpreis des Veranstalters exkl. Vorverkaufs-Auftragsgebühren. Die für den jeweiligen Verkaufskanal, bezüglich der jeweiligen Zustellungsart und/oder Zahlart geltenden Gebühren werden während des Bestellvorgangs angezeigt bzw. dem Ticketkäufer mitgeteilt.

 

VII. Bezahlung

7.1 Erwerb an Vorverkaufsstellen

Beim Erwerb des Tickets an Vorverkaufsstellen bestimmt die Vorverkaufsstelle die zulässigen Zahlungsarten.

7.2 Telefonische oder Online-Bestellung

Bei telefonischer Bestellung und Online-Bestellung erfolgt die Bezahlung entweder mittels Vorkasse (Rechnung, Paypal Barzahlung) oder Sofortüberweisung (E-Banking). Bei Bezahlung per Vorkasse hat die Bezahlung innerhalb von 5 Werktagen ab Bestelldatum zu erfolgen, bei E-Rechnung innerhalb von 2 Werktagen ab Bestelldatum. Massgebend für die Fristwahrung ist das Datum des Zahlungsauftrags. Es liegt im Ermessen der Mobus AG, zu entscheiden welche Zahlarten zugelassen sind und ob/wann nicht fristgerecht bezahlte Tickets wieder zum Verkauf frei gegeben werden.

 

VIII. Rückgabe, Rückerstattung und Umtausch

8.1 Generelles

Verantwortlicher Vertragspartner des Ticketkäufers für die Durchführung der durch die Mobus AG vermittelten Veranstaltung bzw. die Erbringung der mit dem Ticket verbundenen Leistung ist der jeweilige Veranstalter. Über die Möglichkeit, die Bedingungen und die Abwicklung einer Rückgabe und Rückerstattung oder eines Umtauschs von erworbenen Tickets für Veranstaltungen entscheidet daher alleine der Veranstalter, in keinem Fall aber die Mobus AG.

8.2 Besonderheiten bei Verschiebung einer Veranstaltung oder des Veranstaltungsorts

Entscheidet ein Veranstalter, eine Veranstaltung zu verschieben oder einen Veranstaltungsort zu ändern, gilt das Ticket unabhängig von den Verschiebungsgründen für das Verschiebungsdatum respektive den neuen Veranstaltungsort. Es liegt im Ermessen des Veranstalters zu entscheiden, ob Tickets zurückgegeben, zurückerstattet oder umgetauscht werden können.

8.3 Abwicklung der Rückgabe und Rückerstattung

• 8.3.1

Stimmt der Veranstalter einer Rückgabe und Rückerstattung der Tickets sowie der Abwicklung gemäss dieser Ziff. 8.1 zu, so hat der Ticketkäufer zu diesen Bedingungen Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.

• 8.3.2

Der Ticketkäufer hat das Ticket bis spätestens 30 Tage nach dem auf dem Ticket aufgedruckten Veranstaltungsdatum dort zurückzugeben bzw. dorthin zurückzusenden, wo er es erworben hat. Die Vorverkaufsstellen erstatten den Ticketpreis zurück. Nach Ablauf von 30 Tagen ab dem auf dem Ticket aufgedruckten Veranstaltungsdatum müssen sich Ticketkäufer direkt an den Veranstalter wenden. Dieser bestimmt dann über die Abwicklung der Rückgabe und Rückerstattung.

• 8.3.3

Telefonisch oder online bestellte Tickets sind an die durch die Mobus AG mitgeteilte Adresse zu senden. Bei Zahlung mit Kreditkarte und bei Zahlung per Vorkasse wird der Betrag auf das vom Ticketkäufer angegebene Bank- bzw. Postkonto gutgeschrieben. Dazu benötigt die Mobus AG folgende Angaben: Bank-/Postverbindung (Name, Ort), Clearing-Nummer der Bank, IBAN, Kontonummer und Kontoinhaber (Name, Vorname).

 

IX. Pflichten des Ticketkäufers bei Veranstaltungsbesuch

9.1.

Mit dem Ticketkauf oder bei Inanspruchnahme der Leistungen des Veranstalters akzeptiert der Ticketkäufer zusätzlich zu diesen AGB die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Nutzungsbedingungen oder Vertragsbedingungen des Veranstalters.

9.2

Der Ticketkäufer anerkennt mit dem Erwerb des Tickets die Sicherheits-, Zutritts-, Alters- und sonstigen Durchführungsvorschriften des jeweiligen Veranstalters und nimmt zur Kenntnis, dass er bei der Nichteinhaltung dieser Vorschriften von der Veranstaltung entschädigungslos ausgeschlossen werden kann. Die anwendbaren Vorschriften sind beim jeweiligen Veranstalter erhältlich.

 

X. Gutscheine

10.1

Ticketkäufer können über die Verkaufskanäle auch Gutscheine von gewissen Veranstaltern erwerben. Dabei ermöglicht die Mobus AG ausschliesslich den direkten Vertragsschluss zwischen Ticketkäufer und Veranstalter. Der Vertrag über den Kauf von Gutscheinen kommt ausschliesslich zwischen Ticketkäufer und dem Veranstalter zustande. Es gelten die Bedingungen des Veranstalters betreffend Verwendung und Gültigkeit der Gutscheine.

10.2

die Mobus AG übernimmt keine Verantwortung dafür, ob, wann und in welchem Umfang Leistungen des Veranstalters mittels Gutschein bezogen werden können. Die Mobus AG übernimmt diesbezüglich weder eine Haftung noch eine Garantie. Insbesondere ist eine Rückgabe von Gutscheinen oder eine Rückerstattung des Bruttoverkaufspreises bei der Mobus AG bzw. den Vorverkaufsstellen aufgrund Nichteinhaltung der Leistungsversprechen durch den Veranstalter bzw. Konkurs des Veranstalters vollumfänglich ausgeschlossen. Wird über einen Veranstalter Konkurs eröffnet, so können Gutscheinkäufer ihre allfälligen Forderungen ausschliesslich beim zuständigen Konkursamt geltend machen.

 

XI. Gewährleistung

11.1

die Mobus AG erbringt ihre Leistungen im Rahmen ihrer betrieblichen Ressourcen und der vorhersehbaren Anforderungen sorgfältig und fachgerecht, soweit die Mobus AG nicht durch sie nicht zu vertretene Umstände daran gehindert wird.

11.2

Dem Ticketkäufer ist bekannt, dass die Mobus AG ihre Leistungen über das Internet bzw. unter Inanspruchnahme von Kommunikationsnetzen erbringt. Namentlich aufgrund technischer Störungen, Betriebsstörungen sowie Störung oder Unterbrechung von Kommunikationsnetzen und durch einen Ausfall von IT-Infrastrukturen, der Leitungen des Telefonanbieters oder anderer Teile der zur Leistungserbringung beanspruchten Infrastruktur kann es zu vorübergehenden Beeinträchtigungen oder Unterbrüchen der Leistungserbringung der Mobus AG kommen. Die Mobus AG gibt daher keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit und Fehlerfreiheit ihrer Leistungen.

 

XII. Haftung

12.1

Bei Verletzungen ihrer eigenen vertraglichen Pflichten aus diesen AGB haftet die Mobus AG gegenüber dem Ticketkäufer unbeschränkt für der Mobus AG, durch rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit verursachte direkte und nachgewiesene Schäden.

12.2

Für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden oder Folgeschäden wird die Haftung ausdrücklich ausgeschlossen. Folgeschäden sind insbesondere entgangener Gewinn, Reputationsschäden und Datenverlust in Folge vorübergehender Beeinträchtigungen oder Unterbrüchen der Verfügbarkeit der Leistungen der Mobus AG sowie infolge Ausfall von Vertriebskanälen, Übermittlungsfehler sowie von nicht rechtzeitige Zustellung von Tickets, unrichtigen Preis- oder Leistungsangaben und Fehlern in Buchungsbestätigungen. Ausgeschlossen ist auch jegliche Haftung von fricktal.info für Inhalte auf Websites von Veranstaltern und anderen Dritten, die auf die Webseiten der Mobus AG verweisen oder auf welche die Webseiten der Mobus AG verweisen.

12.3

die Mobus AG kann die Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtmässigkeit der von der Mobus AG im Namen und Auftrag des Veranstalters vertriebenen Tickets und Leistungen des Veranstalters nicht kontrollieren und ist hierfür nicht verantwortlich.

12.4

Die Mobus AG kann auch nicht überprüfen, ob der Veranstalter seine Leistungspflichten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen ihm und dem jeweiligen Ticketkäufer richtig und vollständig erfüllt. Für Vertragsverletzungen wie insbesondere mangelhafte Organisation oder Durchführung der Veranstaltung, vertragswidrige Absage von Veranstaltungen, mangelnde Qualität von Leistungen und Verletzung der Pflichten des Ticketkäufers beim Veranstaltungsbesuch haften ausschliesslich der Veranstalter bzw. der Ticketkäufer, in keinem Fall aber die Mobus AG. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für mit der Abwicklung des Vertrags, insbesondere der Durchführung der Veranstaltung bzw. der Verwendung von Veranstalter-Leistungen zwischen Ticketkäufer und Veranstalter entstehende quasivertragliche und ausservertragliche Ansprüche.

12.5

Die vorstehenden Ausschlüsse und Beschränkungen der Haftung der Mobus AG gelten nicht bei durch die Mobus AG direkt verursachter schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch die Mobus AG sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen, einschliesslich der Regelungen des Produktehaftpflichtgesetzes.

 

XIII. Haftung des Ticketkäufers

13.1

Der Ticketkäufer haftet gegenüber der Mobus AG unbeschränkt für durch rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit verursachte direkte und nachgewiesene Schäden. Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung des Ticketkäufers gegenüber der Mobus AG ausgeschlossen.

13.2

Der Ticketkäufer ist verpflichtet, der Mobus AG allfällige im Zusammenhang mit der unberechtigten Verwendung oder dem Missbrauch des Passwortes des Ticketkäufers entstehende Aufwendungen zu ersetzen. Der Ticketkäufer von ausdruckbaren Tickets ist überdies verpflichtet, dem Veranstalter bzw. die Mobus AG allfälligen im Zusammenhang mit der unberechtigten Verwendung von zusätzlichen oder veränderten Ausdrucken, Vervielfältigungen, Kopien oder Nachahmungen entstehenden Schaden zu ersetzen.

 

XIV. Geistiges Eigentum

Die Bestellplattform sowie die gesamten über die Bestellplattform zugänglichen Inhalte von fricktal.info sowie auch fricktal.events (nachfolgend «Inhalte») sind urheberrechtlich geschützt und gehören, soweit nicht anders bestimmt, ausschliesslich und umfassend der Mobus AG. Die Webshops können Hinweise auf Schutz- und Nutzungsrecht von Dritten enthalten, die vom Ticketkäufer zu beachten sind. Das (vollständige oder teilweise) Reproduzieren, Verbreiten, Übermitteln (elektronisch oder mit anderen Mitteln), Modifizieren, Verknüpfen oder Benutzen der Inhalte für öffentliche oder kommerzielle Zwecke ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Mobus AG untersagt.

 

XV. Schlussbestimmungen

15.1

Erfüllungsort für die Dienstleistungen der Mobus AG einschliesslich der Zustellung von Tickets ist der Sitz der Mobus AG.

15.2

Der Ticketkäufer verzichtet darauf, Forderungen gegenüber der Mobus AG zur Verrechnung zu bringen.

15.3

die Mobus AG behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden auf der Website von fricktal.events zugänglich gemacht und treten mit ihrer Aufschaltung in Kraft.

15.4

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB oder des Erwerbes des Tickets davon nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt sinngemäss für den Fall, dass diese AGB eine Regelungslücke enthalten sollten.

15.5

Auf diese AGB und allfällige aus oder im Zusammenhang mit dem Verhältnis zwischen der Mobus AG und dem Ticketkäufer entstehende Streitigkeiten ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG).

15.6

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen fricktal.info und Ticketkäufer ist der Sitz der Mobus AG. Die Mobus AG ist allerdings berechtigt, den Ticketkäufer an seinem Domizil zu belangen.