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Kanton Aargau setzt Massnahmenplan Ammoniak um: Reduktion der Emissionen bis 2030 um 15 Prozent

(pd) Der Regierungsrat hat den Massnahmenplan Ammoniak verabschiedet. Mit technischen, baulichen und betrieblichen Massnahmen sollen die Ammoniakemissionen bis ins Jahr 2030 um 15 Prozent reduziert werden. Die Anhörung zum Verpflichtungskredit über 5,526 Millionen Franken dauert bis am 21. März 2025.

Als Bestandteil des Massnahmenplans Luft werden mit dem Massnahmenplan Ammoniak die Ammoniakemissionen gegenüber dem Jahr 2019 bis ins Jahr 2030 um 15 Prozent reduziert. Dieses Ziel soll primär mit technischen, baulichen und betrieblichen Massnahmen bei gleichbleibendem Tierbestand gegenüber 2019 erreicht werden. "Es ist wichtig, zusätzliche Massnahmen zu ergreifen, um die Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft zu reduzieren und die negativen Folgen für unsere Ökosysteme zu minimieren", betont Landammann und Landwirtschaftsdirektor Dr. Markus Dieth. "Mit dem Massnahmenplan Ammoniak machen wir einen entscheidenden Schritt in die richtige Richtung." Der Aargauer Regierungsrat hat den Massnahmenplan Ammoniak am 18. Dezember 2024 verabschiedet.

Elf Massnahmen zur Reduktion der Ammoniakemissionen
Der Massnahmenplan Ammoniak umfasst insgesamt elf Massnahmen, die von der Nationalen Drehscheibe Ammoniak empfohlen werden und deren Wirkung und Praxistauglichkeit belegt sind. So werden die Emissionen im Stall mit Massnahmen wie "Rascher Harnabschluss bei Milch- und Mutterkühen", "Kotbandtrocknung bei Lege- und Junghennen" oder "Abluftreinigungsanlagen bei Mastpoulets und Schweinen" reduziert. Bei der Ausbringung von Hof- und Recyclingdüngern werden Massnahmen wie "Mist auf Ackerflächen rasch einarbeiten" oder die Förderung von "Schleppschuh und "Gülledrill" umgesetzt. Ferner sind bei der Fütterung diverse Massnahmen vorgesehen, um die Ammoniakemissionen zu reduzieren.

Etappierte Umsetzung
Die Umsetzung des Massnahmenplans Ammoniak wird etappiert: Bereits in Umsetzung sind die beschlossenen Massnahmen des Bundes und die Massnahmen, die im Rahmen der vorsorglichen Emissionsbegrenzung im Baugesuchsverfahren verlangt werden. Per 1. Januar 2025 werden die Massnahmen "Kotbandtrocknung bei Lege- und Junghennen" und die "Fütterungsmassnahme beim Milchvieh" eingeführt. Weitere ammoniakreduzierende Massnahmen bei der Ausbringung von Hof- und Recyclingdüngern, wie beispielsweise "Mist auf Ackerflächen rasch einarbeiten" sowie die Fütterungsmassnahmen werden umgesetzt, sobald die Verordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässern (V EG UWR) vom 14. Mai 2008 (SAR781.211) angepasst ist (voraussichtlich Mitte 2025). Die restlichen Massnahmen werden umgesetzt, nachdem der für die Finanzierung der Massnahmen erforderliche Verpflichtungskredit durch den Grossen Rat beschlossen wurde. Die Anhörung zum Verpflichtungskredit startet heute und dauert bis am 21. März 2025.