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FDP und SVP Baselland: «Nein zur unnötigen und unfairen Wahlrechtsreform»

(fdp/svp) Eine Mehrheit im Baselbieter Landrat will das kantonale Wahlrecht modernisieren und demokratischer gestalten. Die vorgeschlagene Reform sei aber weder modern noch demokratischer, schreiebn FDp und SVP in einer gemeinsamen Mitteilung. Sie verhindere die als ungerecht empfundenen Sitzsprünge nicht und schwäche mit der Abschaffung der 6 Mindestsitze pro Wahlkreis das ländliche Baselbiet zu Gunsten der Agglomerationsgemeinden.

Für die SVP und FDP stehen die vermeintlichen Vorteile der Wahlrechtsreform in keinem Verhältnis zum damit verbundenen Anpassungsaufwand. Die treibende Kraft hinter der Wahlrechtsreform sind die kleineren Parteien, die sich dadurch Vorteile erhoffen.
Die Einführung eines kantonsweiten Doppelproporz-Systems zur Wahl des Landrats soll den Willen der Wählerinnen und Wähler genauer abbilden und besser nachvollziehbar machen. Dabei sollen die heutigen Wahlkreise beibehalten, die Mindestgarantie von 6 Sitzen für jeden Wahlkreis aber gestrichen werden. Fortan würde jedem Wahlkreis gerade einmal noch 1 Sitz garantiert.
Aus der Sicht von FDP und SVP hat jedes Wahlsystem Vor- und Nachteile in Bezug auf Nachvollziehbarkeit, Repräsentation, Stimmkraft und Komplexität. Diese stehen sich oft sogar als Zielkonflikte gegenüber. Der Wählerwille ist mit dem heutigen System gut abgebildet. Das vorgeschlagene, neue Wahlrecht schliesst die schwer verständlichen Sitzsprünge auch künftig keineswegs aus, sondern verringert im besten Fall ihre Anzahl. Dafür wird es aufgrund der Abschaffung der 6 Mindestsitze pro Wahlkreis zu Sitzverschiebungen ins Unterbaselbiet kommen. Folglich werden einzelne Wahlkreise über mehr als doppelt so viele Mandate verfügen wie andere Wahlkreise. Dabei wurde die Garantie von 6 Sitzen pro Wahlkreis erst 1981 eingeführt, als Reaktion auf den Bevölkerungsschwund in den ländlichen Gemeinden.
Für die Befürworter handelt es sich um eine umfangreiche Wahlrechtsreform, die zu mehr Demokratie führe. Wie Simulationen jedoch zeigen, sind deren Wirkung und Nutzen, wenn überhaupt, höchstens als homöopathisch zu bezeichnen. Das ist letztlich der Beweis dafür, dass das bisherige System den Wählerwillen offenbar gar nicht so schlecht widerspiegelt. Der Kanton Basel-Landschaft hat in nächster Zeit viel bedeutendere Herausforderungen zu meistern, als dass sich die Politik mit sich selbst beschäftigt und sowohl hohe finanzielle als auch personelle Ressourcen für unnötige Reformen investiert. Daher empfehlen SVP und FDP, am 9. Februar ein Nein zur Wahlrechtsreform in die Urne zu legen.