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BL: SPD soll alleiniger psychologischer Schuldienst werden

(pd) Gemäss Bildungsgesetz führen bisher sowohl der Schulpsychologische Dienst (SPD) als auch die Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP) des Kantons Basel-Landschaft Abklärungen und Beratungen durch, welche schulische Massnahmen zur Folge haben können. Per 1. August 2026 sollen diese in die alleinige Zuständigkeit des SPD übergehen. Der Regierungsrat gibt eine entsprechende Gesetzesänderung in die Vernehmlassung.

Die Anzahl psychologischer und psychiatrischer Abklärungen von Kindern und Jugendlichen als Entscheidungsgrundlage für oder gegen Massnahmen der Sonderschulung sowie die Komplexität der bearbeiteten Fälle nahmen in den vergangenen Jahren stetig zu. Aus Ressourcengründen und zur Sicherung der Grundversorgung befindet die KJP seit Januar 2025 nur noch dann über die Verlängerung von bereits indizierten schulischen Massnahmen, wenn die Betroffenen bereits in ihrer Behandlung stehen. Alle übrigen Fälle übernimmt seither der SPD.

Neuregelung im Interesse der Kinder und Jugendlichen
Mit Blick auf weiterhin steigende Schülerzahlen und die nach wie vor grosse Nachfrage nach medizinischen und laufbahnrelevanten Abklärungen ist eine Neuregelung der Zuständigkeiten zwingend. Künftig soll die KJP deshalb von ihren Aufgaben als psychologischer Schuldienst entlastet werden und sich auf die Diagnostik und Therapie von Kindern und Jugendlichen als Patientinnen und Patienten fokussieren.
Der SPD soll die alleinige Zuständigkeit für die Indikation von Massnahmen der Sonderschulung erhalten. Mit seiner schulpsychologischen Expertise und der engen Anbindung an die Schulen ist er besser in der Lage, den Schuldienst umfassend und effizient zu gewährleisten. Zudem trägt die Reduktion auf einen kantonalen Fachdienst zur Vereinheitlichung der Abklärungspraxis und zur Verhinderung von Doppelabklärungen bei.

Schrittweise Fallübergabe an den SPD
Mit der Entflechtung der Zuständigkeiten und der klaren Fokussierung auf die jeweiligen Kernkompetenzen sollen sowohl die KJP als auch der SPD gestärkt als auch Wartelisten und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Dies kommt direkt den betroffenen Baselbieter Kindern und Jugendlichen zugute.
In der Übergangsphase bis zum 1. August 2026 werden die bei der KJP pendenten Fälle schrittweise an den SPD übergeben. Die dafür beim SPD zusätzlich benötigten Ressourcen belaufen sich auf insgesamt vier Vollzeitstellen für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie 0,2 Stellen für die Administration und werden parallel zu den Fallübergaben aufgebaut.