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AG: Wegen der Krebspest in der Wyna hat der Kanton Aargau ein Sperrgebiet eingerichtet

(pd) In der Wyna wurde die Krebspest nachgewiesen. Der Kanton Aargau hat die genaue Ausdehnung des Befalls überprüft und in den betroffenen Bereichen ein Sperrgebiet eingerichtet. Das Ziel ist, einheimische Flusskrebse zu schützen und eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu vermeiden.

An der Wyna in Oberkulm wurden mehrere Edelkrebse in schlechtem Zustand gefunden. Das Zentrum für Fisch- und Wildtiermedizin (FIWI) in Bern hat bei den Tieren die Krebspest diagnostiziert. Diese Krankheit muss gemäss Eidgenössischer Tierseuchenverordnung bekämpft werden. Deshalb hat der Kanton geprüft, wie weit sich die Krebspest entlang der Wyna bereits ausgebreitet hat und in den betroffenen Abschnitten ein Sperrgebiet an der Wyna erlassen. Dieses erstreckt sich von der Haselstrasse auf dem Gemeindegebiet von Gontenschwil abwärts bis zur Schürbergstrasse beziehungsweise zum Fussballplatz auf dem Gemeindegebiet von Gränichen. So soll die weitere Verschleppung der Krebspest verhindert werden.

Krebspest ist tödlich für einheimische Flusskrebse

Die Krebspest wird durch den gebietsfremden Pilz «Aphanomyces astaci» verursacht und ist hochansteckend. Für einheimische Flusskrebse wie den Edelkrebs verläuft die Krankheit fast immer tödlich. Für den Menschen ist die Krebspest ungefährlich. Übertragen wird die Krebspest vor allem durch gebietsfremde invasive Krebsarten wie den Signalkrebs, die selbst resistent gegen den Erreger sind. Der Erreger der Krebspest bildet Sporen, welche von infizierten Tieren in grossen Mengen ins Wasser abgegeben werden. Diese Sporen können im Wasser viele Tage überleben und so weitere Flusskrebse anstecken. Die Krankheit kann auch indirekt verschleppt werden, zum Beispiel durch kontaminiertes Wasser, über Geräte und Gegenstände wie Stiefel, Angelgeräte oder Netze oder durch badende Personen oder Tiere.

Im Sperrgebiet gilt ein Betretungsverbot für die Wyna

Um eine Weiterverbreitung der Krebspest zu verhindern, gelten im Sperrgebiet folgende Regeln: Es ist verboten, das Gewässer zu betreten und Hunde in das Wasser zu lassen. Weder dürfen Krebse (ob lebend oder tot) aus der Wyna an andere Ort gebracht, noch dürfen Krebse ausgesetzt werden. Die Bevölkerung wird gebeten, Krebs-Funde oder auffällige Beobachtungen im Zusammenhang mit Flusskrebsen umgehend mit Foto an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder unter der Telefonnummer 062 835 28 50 zu melden.

Beim Fischen sollen keine Stiefel mit Filzsohlen verwendet werden – Material, das in Kontakt mit Bachwasser war, muss vor dem nächsten Einsatz in einem Gewässer korrekt desinfiziert oder ausreichend lange trocken gelagert werden. Es ist untersagt, Wasser oder Bodenmaterial aus der Wyna in andere Gewässer einzutragen oder flussaufwärts zu verschleppen.