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AG: Grossrätliche Kommission unterstützt die Weiterführung des begleiteten Berufseinstiegs von Lehrpersonen

(pd) Die Weiterführung des Programms Mentorat «Begleiteter Berufseinstieg» war für die Kommissionsmitglieder unbestritten, denn der Mehrwert für die angehenden Lehrpersonen sowie die Schulen vor Ort wurde klar erkannt. Doch insbesondere die Finanzierung führte zu kontroversen Diskussionen und schlussendlich zum Antrag, das Programm zu befristen, um die offenen Punkte zu klären und neue Finanzierungsmodelle zu prüfen.

Die Kommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS) hat sich an ihrer letzten Sitzung der laufenden Legislatur 2021/2024 mit dem Verpflichtungskredit zur Verstetigung des Programms Mentorat «Begleiteter Berufseinstieg» auseinandergesetzt. Dieses Programm wurde in Zusammenhang mit dem Fachkräftemangel von der Pädagogischen Hochschule (PH) der Fachhochschule Nordwestschweiz
(FHNW) im Auftrag der vier Trägerkantone (AG, BL, BS und SO) geschaffen, um angehenden Lehrpersonen bereits während des Studiums einen begleiteten Berufseinstieg zu ermöglichen. Quereinsteigende können beispielsweise von dieser Studienvariante profitieren.

Kritik an der Finanzierung
Die Finanzierung durch Kanton und Gemeinden über Lohnkosten (eine Wochenlektion pro Schuljahr pro Mentorin/pro Mentor) wurde von einigen Kommissionsmitgliedern kritisiert. In diesem Zusammenhang wurde beispielsweise eingebracht, dass die Finanzierung über den Lohnabzug (fünf Prozent) erfolgen solle, der bei Lehrpersonen vorgenommen werde, die nicht über die nötige Ausbildung verfügen. Diese Mittel fliessen aktuell an den Kanton und die Gemeinden zurück, könnten aber stattdessen an den Schulen vor Ort für die Unterstützung von nicht adäquat ausgebildeten Lehrpersonen eingesetzt werden. Des Weiteren wurde eingebracht, dass die Aufgabe des Mentors oder der Mentorin von anderen Lehrpersonen im Rahmen des Berufsauftrags (Berufsfeld II «Schule») erfolgen solle,
zumal die Schulen an der Förderung des Berufnachwuchses und einem guten Berufseinstieg interessiert sein müssten.
Um andere Finanzierungsmodelle zu prüfen und offene Fragen in Zusammenhang mit der Umsetzung (zum Beispiel Festlegung von Qualitätsstandards für die Arbeit der Mentorinnen und Mentoren mit den Studierenden) zu klären, wurde der Antrag gestellt, das Programm Mentorat «Begleiteter Berufseinstieg» auf vier Schuljahre (ab 2025/2026) zu befristen und den Verpflichtungskredit entspre-
chend auf 4,56 Millionen Franken anzupassen. Dieser Antrag wurde in der Kommission von einer knappen Mehrheit angenommen und der regierungsrätliche Antrag auf Verstetigung des Programms somit abgelehnt.
Die Botschaft wird voraussichtlich im Januar 2025 im Grossen Rat diskutiert.