(pd) Die bisherige Form der engen Zusammenarbeit zwischen der Kantonspolizei und der Regionalpolizei Wettingen-Limmattal im Limmattal wird per 1. Januar 2026 angepasst.
Die Regionalpolizei Wettingen-Limmattal betreibt den Polizeiposten Wettingen wieder eigenständig. Die Kantonspolizei stellt nach wie vor die Intervention und Fallbearbeitung sicher. Bis anhin wurde zwischen dem Departement Volkswirtschaft und Inneres sowie der Gemeinde Wettingen als Sitzgemeinde der Regionalpolizei in einer Vereinbarung die Aufgabenteilung zwischen der Kantonspolizei und der Regionalpolizei geregelt. Diese Vereinbarung wurde nun einvernehmlich per Ende 2025 aufgelöst.
Zur Gewährleistung der lokalen Sicherheit im Limmattal übernimmt die Kantonspolizei ab dem 1. Januar 2026 weiterhin gemäss § 22 Abs. 1 des Polizeigesetzes die Intervention und Fallbearbeitung. Die Abgeltung für diese Leistungen der Kantonspolizei wurde zur Sicherstellung der Planungssicherheit zwischen den beteiligten Organisationen schriftlich geregelt. Die Regionalpolizei Wettingen-Limmattal betreibt den Polizeiposten Wettingen wieder eigenständig und bringt ihre Polizeikräfte nach eigener Disposition in den Einsatz.