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Aargauische Gebäudeversicherung unterstützt Bundesratsentscheid für solidarische Erdbeben-Absicherung

(agv) Das Erdbebenrisiko in der Schweiz ist nicht unbeträchtlich. Deshalb begrüsst die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) den Entscheid des Bundesrats, eine Eventualverpflichtung Erdbeben (EVV) einzuführen. Damit wird eine faire und effiziente Lösung geschaffen, um die Schäden an Gebäuden nach einem schweren Erdbeben zu finanzieren.

Laut Schweizerischem Erdbebendienst der ETH können Erdbeben über einen Zeitraum von 100 Jahren allein an Gebäuden und ihren Inhalten Schäden von 11 bis 44 Milliarden Schweizer Franken verursachen. Umso bedenklicher ist es, dass rund 85 Prozent der Schweizer Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer gegen Erdbeben finanziell nicht ausreichend abgesichert sind. Die Zerstörung von «Hab und Gut» wird für viele Personen existenzbedrohend sein. Deshalb hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft zur Finanzierung der Behebung von Gebäudeschäden bei Erdbeben an das Parlament übermittelt.
Aus Sicht der AGV wird damit eine faire und effiziente Lösung angestrebt, um die Schäden an Gebäuden nach einem schweren Erdbeben zu finanzieren. Zugleich bleibt die finanzielle Belastung für die Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer überschaubar, da erst im Schadenfall ein zweckgebundener Beitrag erhoben wird – maximal 0,7 Prozent des Gebäudeversicherungswertes. Dadurch stehen künftig rund 22 Milliarden Franken zur Deckung von Erdbebenschäden bereit.

«Damit unterstützen wir die Eigentümerschaft»
Die neue EVV baut auf dem Solidaritätsprinzip auf: Alle Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer tragen gemeinsam dazu bei, den Wiederaufbau nach einer Katastrophe rasch zu ermöglichen. Damit werden nicht nur die wirtschaftlichen Folgen gemindert, sondern auch die Existenz von betroffenen Personen besser geschützt. André Meier, Vorsitzender der Geschäftsleitung der AGV, kommentiert: «Wir begrüssen es, dass nun aktiv über einen verbesserten Erdbebenschutz nachgedacht wird. Aus unserer Erfahrung als kantonale Gebäudeversicherung wissen wir, wie wichtig eine solide und praxistaugliche Lösung ist.» Er ergänzt: «Wir bringen unsere Kompetenz und Erfahrung gerne in den Diskussionsprozess um die konkrete Umsetzung ein. Damit unterstützen wir die Eigentümerschaft und helfen, ein kundenorientiertes, langfristig tragfähiges Modell zu entwickeln.» Zunächst wird der Bundesrat die Ergebnisse der Parlamentsdebatten und der Volksabstimmung zur Verfassungsänderung abwarten, bevor die Details zur Umsetzung geklärt werden.