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Aargau: Regierungsrat beantragt eine Änderung der Axpo-Statuten

(pd) Der Regierungsrat will eine grössere Mitsprache der Eigentümer bei der Festlegung der Vergütungen für die Konzernleitung (Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung) der Axpo: Diese sollen nicht mehr wie bisher durch den Verwaltungsrat festgelegt, sondern künftig jährlich durch die Generalversammlung genehmigt werden. Deshalb beantragt der Kanton Aargau an der Generalversammlung vom 17. Januar 2025 als erste kurzfristige Massnahme eine entsprechende Anpassung der Axpo-Statuten. Weitere Massnahmen in Bezug auf die Axpo-Vergütungspolitik werden durch den Regierungsrat geprüft.

Am 5. Dezember 2024 konnte die Axpo Holding AG (Axpo) im Rahmen ihrer Bilanzmedienkonferenz den Abschluss eines erfolgreichen Geschäftsjahrs 2023/2024 kommunizieren. Das Unternehmen erzielte ein Gesamtergebnis von 1,6 Milliarden Franken, was das zweitbeste Ergebnis in der Unternehmensgeschichte ist. In der Schweiz lieferte die Axpo mehr als 40 Prozent der in der Schweiz verbrauchten elektrischen Energie und leistete damit einen hohen Beitrag zu einer sicheren Energieversorgung. Der Regierungsrat hat dieses sehr positive Geschäftsergebnis der Axpo mit Genugtuung zur Kenntnis genommen. Er stellt fest, dass sich die Axpo nach schwierigen Marktveränderungen in der Vergangenheit inzwischen gut positioniert hat und einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit leistet.

Der Axpo-Finanzbericht zum Geschäftsjahr 2023/2024 zeigt ausserdem die Vergütungen an den CEO und an die Mitglieder der Geschäftsleitung auf. Diese sind aufgrund des guten Abschlusses deutlich höher ausgefallen als in den Vorjahren. So erhöhte sich die Vergütung des CEO von 889'000 Franken (ohne Beiträge an Pensionskasse und Sozialversicherungen) in der Vorjahresperiode auf 1,548 Millionen Franken. Dies betrifft auch die gesamte Geschäftsleitung. Der Regierungsrat ist von der Höhe der angekündigten Vergütungen für die Mitglieder der Konzernleitung negativ überrascht. Die Axpo befand sich bis vor kurzem unter dem Rettungsschirm des Bundes, der unter anderem die Auszahlung von Bonuszahlungen verbot. Der Rettungsschirm wurde von Axpo zwar nie beansprucht und wurde mittlerweile wieder aufgehoben. Der Regierungsrat hat aber wenig Verständnis dafür, dass nach so kurzer Zeit wieder rekordhohe Boni ausgezahlt werden. Die nun angekündigten Vergütungen sind aus seiner Sicht in dieser Höhe nicht vertretbar und erwecken in der Öffentlichkeit den Anschein einer Kompensation für die während der Zeit unter dem Rettungsschirm entgangenen Boni.

Fehlende Sensibilität gegenüber Politik, Wirtschaft und Bevölkerung
Der Kanton Aargau und die anderen Eigentümer hatten die Axpo wiederholt aufgefordert, auf solche Kompensationen zu verzichten. In verschiedenen Eigentümergesprächen und Schreiben hat der Kanton Aargau die Axpo zudem wiederholt darauf hingewiesen, bei der Höhe der Vergütungen zurückhaltend zu sein. Der Regierungsrat würde sich von der Axpo als hundertprozentiger Staatsbetrieb vom Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung mehr Sensibilität gegenüber der Politik, Wirtschaft und der Bevölkerung wünschen. Diese Einschätzung wurde diese Woche durch die Einreichung einer von allen Fraktionen des Grossen Rats unterzeichneten Motion bestätigt, welche eine Deckelung für die Gesamtvergütung für die Mitglieder der Konzernleitung der Axpo fordert. Der Regierungsrat wird sich in seiner Beantwortung zum Vorstoss zu diesem Thema äussern.

Antrag auf Änderung der Axpo-Statuten: GV soll Vergütungen genehmigen
Der Regierungsrat sieht aus den oben beschriebenen Gründen Handlungsbedarf in Bezug auf die künftige Vergütungspolitik der Axpo und prüft diesbezüglich verschiedene Massnahmen. Als ersten Schritt stellt er bereits für die Axpo-Generalversammlung vom 17. Januar 2025 einen Antrag. Aktuell werden die Vergütungen für die Konzernleitung (Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung) durch den Verwaltungsrat festgelegt. Der Kanton Aargau als Aktionär beantragt als kurzfristige Massnahme in der Januar-Generalversammlung eine Änderung der Axpo-Statuten: Neu soll die Generalversammlung jährlich und gesondert die Anträge des Verwaltungsrats zu den Vergütungen für die Konzernleitung für das jeweils folgende Geschäftsjahr genehmigen. Damit sichern sich die Eigentümer der Axpo eine grössere Mitsprache bei der Festlegung der Vergütungen für die Konzernleitung. Sofern die Statutenänderung im Jahr 2025 durch eine Mehrheit der Aktionäre beschlossen wird, würde die neue Regelung erstmals auf das Geschäftsjahr 2025/2026 Anwendung finden, indem die Generalversammlung im Frühjahr 2026 über die Vergütungen beschliesst.

Die vom Kanton Aargau beantragte Statutenänderung entspricht einerseits den geltenden Richtlinien zur Public Corporate Governance (PCG-Richtlinien) des Kantons Aargau, der für seine Beteiligungen eine Genehmigung der Vergütung des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung durch die Generalversammlung vorsieht, analog zu börsenkotierten Unternehmen. Andererseits basiert der Antrag auf dem Statutenentwurf, wie er bereits im Rahmen der Ablösung des NOK-Gründungsvortrages durch Aktionärsbindungsvertrag (ABV), Eignerstrategie und Statuten durch die Aktionärsvertreter erarbeitet wurden. Dieses Dokument wurde demnach auch im Rahmen des dazugehörigen Geschäfts dem Aargauer Grossen Rat (und den Entscheidungsgremien aller anderen Aktionäre) zur Kenntnisnahme vorgelegt. Ohne das Nein der Schaffhauser Stimmbevölkerung zur Ablösung des NOK-Vertrags im August 2024 wäre diese Statutenänderung an der Generalversammlung vom 17. Januar 2025 traktandiert und beschlossen worden.