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Aargau: Finanzierung von Parteien sowie Wahl- und Kampagnen soll offengelegt werden

(pd) Die Finanzierung von Parteien sowie Wahl- und Abstimmungskampagnen soll auch im Kanton Aargau transparenter werden, wie es eine Motion der FDP-Fraktion verlangt. Der Regierungsrat verabschiedet deshalb einen Vorschlag zur Gesetzesanpassung an den Grossen Rat. Die vorliegende Botschaft enthält gegenüber der Anhörungsvorlage keine Änderungen.

Der Bund hat mit den seit Oktober 2022 geltenden Transparenzregeln zur Politikfinanzierung neue Standards gesetzt. Nun folgt der Kanton Aargau und legt eine Botschaft zur Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vor, um die Finanzierung von Parteien, parteilosen Grossratsmitgliedern sowie von Wahl- und Abstimmungskampagnen offenzulegen.

Keine Änderungen aus Anhörung
Die Regelungen bleiben gegenüber der Anhörung inhaltlich unverändert. Während im Anhörungsverfahren unterschiedlichste Forderungen laut wurden – von strengeren Regeln und tieferen Schwellenwerten bis hin zu höheren Schwellenwerten bei der Offenlegung der Parteifinanzierung – hält der Regierungsrat am Vorschlag fest, die Schwellenwerte analog jener des Bundes beizubehalten.
Die geplanten Regeln zur Offenlegung der Politikfinanzierung im Kanton Aargau richten sich grundsätzlich nach dem Bundesrecht. Dort, wo es sinnvoll ist, werden sie aber an die kantonalen Gegebenheiten angepasst oder ergänzt. Einige Punkte weichen vom Bundesrecht ab:
• Bei Wahl- und Abstimmungskampagnen muss nicht das Budget im Voraus ausgewiesen werden, sondern es müssen nur die tatsächlichen Einnahmen nachträglich offengelegt werden.
• Alle Mandatsbeiträge, die Parteien erhalten, sollen veröffentlicht werden.
• Parteilose Grossratsmitglieder müssen nur jene Zuwendungen offenlegen, die direkt ihre politische Arbeit betreffen.
• Anders als auf Bundesebene soll es bei Ständeratswahlen im Aargau nicht erlaubt sein, anonyme oder ausländische Spenden anzunehmen.
• Sämtliche Ständeratskandidatinnen und -kandidaten sollen offenlegungspflichtig sein, unabhängig von deren Wahl, was einer Ausdehnung der bundesrechtlichen Transparenzvorschriften entspricht.
Mit diesen Anpassungen will der Kanton Aargau für mehr Transparenz sorgen und gleichzeitig die kantonalen Besonderheiten berücksichtigen.

Offenlegung der Parteifinanzierung
Parteien im Grossen Rat sollen alle freiwilligen Zuwendungen ab 15 000 Franken offenlegen – sowohl geldwerte als auch nicht geldwerte Beiträge. Das gilt auch für Beiträge von Mandatsträgerinnen und -trägern aus Legislative, Exekutive und Judikative. Auch parteilose Grossratsmitglieder sollen Zuwendungen ab 15 000 Franken deklarieren müssen, sofern diese ihre politische Tätigkeit betreffen.

Offenlegung von Wahl- und Abstimmungskampagnen
Kampagnen mit Ausgaben über 50 000 Franken für kantonale Wahlen oder Abstimmungen sollen offengelegt werden. Dazu zählen alle Beiträge über 15 00 Franken pro Person und Kampagnen, die innerhalb der letzten zwölf Monate vor dem Urnengang geldwert oder nicht geldwert geleistet wurden.
Im Unterschied zum Bund sollen im Kanton Aargau die Staatskanzlei und die Finanzkontrolle die Aufgaben im Bereich der Transparenzregeln übernehmen. Die Staatskanzlei soll ein digitales Register für die Erfassung der Daten bereitstellen, die Finanzkontrolle die Angaben überprüfen. Für die kantonale Umsetzung der Transparenzregeln zur Politikfinanzierung soll eine Projektstelle (40 Prozent) geschaffen werden, die auf ein Jahr befristet ist. Die neuen Regelungen werden voraussichtlich am 1. Januar 2027 in Kraft treten.