Veröffentlichung Beschluss des Vorstandes vom 25. Juni 2025
Dem Verband gehören folgende Gemeinden an: Möhlin, Zeiningen, Zuzgen, Hellikon, Wegenstetten, Wallbach, Mumpf, Obermumpf und Schupfart. Gestützt auf § 77a des Gemeindegesetzes werden folgende Vorstandsbeschlüsse veröffentlicht: 1. Protokoll der Vorstandssitzung vom 25. Juni 2025; 2. Jahresbericht 2024; 3. Genehmigung Jahresrechnung 2024; Der Beschluss unter Ziffer 3 ist dem fakultativen Referendum gemäss § 77a des Gemeindegesetzes unterstellt. Ablauf der Referendumsfrist: 3. September 2025