(pd) Am Sonntag, 15. Mai, entscheiden die Aargauer Stimmberechtigten über drei eidgenössische und zwei kantonale Vorlagen. Zudem findet im Bezirk Baden eine Ersatzwahl für eine Bezirksrichterin/einen Bezirksrichter statt. Erste Resultate sind nach 12 Uhr auf www.ag.ch abrufbar.
Der Bundesrat hat beschlossen, am 15. Mai die folgen den eidgenössischen Vorlagen zur Abstimmung zu bringen:
• Vorlage 1: Änderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz FiG)
• Vorlage 2: Änderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz)
• Vorlage 3: Bundesbeschluss vom 1. Oktober 2021 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
Folgende kantonale Vorlagen gelangen zur Abstimmung:
• Vorlage 4: Aargauische Volksinitiative "Zur Schaffung der Möglichkeit der Amtsenthebung (Amtsenthebungsinitiative)" vom 4. Juni 2020
• Vorlage 5: Steuergesetz (StG); Änderung vom 7. Dezember 2021
Erste Resultate der Abstimmung werden am 15. Mai ab circa 12 Uhr auf der Website des Kantons unter www.ag.ch/abstimmungen > Vorschau > Abstimmung vom 15. Mai 2022 aufgeschaltet. Zwischen- und Schlussergebnisse kommuniziert die Staatskanzlei auch über die SocialMedia-Kanäle Twitter und Facebook sowie den Liveticker auf www.ag.ch. Informationen zu den Vorlagen sowie laufend aktualisierte Ergebnisse am Abstimmungssonntag sind zudem über die von Bund und Kantonen lancierte App "VoteInfo" erhältlich.
Amtsenthebungsinitiative zur Annahme empfohlen
Mit der Aargauischen Volksinitiative "Zur Schaffung der Möglichkeit der Amtsenthebung (Amtsenthebungsinitiative)" vom 4. Juni 2020 soll auf kantonaler Ebene eine verfassungsrechtliche Grundlage für eine Amtsenthebung einzelner Behördenmitglieder geschaffen werden. Der Regierungsrat und der Grosse Rat empfehlen, die Initiative anzunehmen. Situationen, in welchen es zu grobem Fehlver-
halten von Amtsträgerinnen und Amtsträgern kommen kann, sind zwar selten. Sie können aber das Vertrauen der Bevölkerung in die Tätigkeit von Parlament und Regierung erheblich beeinträchtigen. Solchen schwerwiegenden Fällen könnte in Zukunft mit einem Verfahren auf Amtsenthebung oder Amtseinstellung begegnet werden. Deshalb erscheint die Schaffung einer entsprechenden Regelung auf Gesetzesstufe, wie sie in der Initiative gefordert wird, als nachvollziehbar und zweckmässig. Bereits heute besteht im Bereich der Gerichte und auf kommunaler Ebene die Möglichkeit von Amtsenthebungen. Mit der Initiative würden diese Regelungen für andere Behördenmitglieder ergänzt. Sollte der Initiative und damit der Verfassungsänderung zugestimmt werden, so werden im Anschluss die notwendigen Gesetzesanpassungen erarbeitet und dem Grossen Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Regierungsrat befürwortet Steuergesetz
Mit der zweiten kantonalen Vorlage betreffend die Änderung des Steuergesetzes sollen einerseits alle natürlichen Personen steuerlich entlastet werden, indem der Pauschalabzug für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen deutlich erhöht wird und andererseits die Gewinnsteuern von ertragsstarken Unternehmen reduziert werden, die im Kanton mit mehr als über 100'000 Arbeitsplätzen jeden dritten Arbeitsplatz im Aargau anbieten. Mit der steuerlichen Entlastung der Unternehmen verbessert der Kanton seine Wettbewerbsfähigkeit und bleibt ein attraktiver Wirtschaftsstandort, an dem Arbeitsplätze erhalten und neue geschaffen werden.
Im Rahmen einer finanzpolitischen Lagebeurteilung kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass der Finanzhaushalt des Kantons auf einem stabilen Fundament steht und über Handlungsspielraum sowie gute Voraussetzungen für die Bewältigung der anstehenden Herausforderungen verfügt. Der Regierungsrat unterstützt die Steuergesetzrevision 2022.
Ersatzwahl im Bezirk Baden
Im Bezirk Baden wird eine Bezirksrichterin/ein Bezirksrichter für den Rest der Amtsperiode 2021/2024 gewählt. Folgende
Kandidierende stellen sich zur Wahl:
• Kim Ramona, Baden (Grüne)
• Saner Rainer, Birmenstorf (Die Mitte)
Über die Besetzung dieses Amts wird am 15. Mai an der Urne entschieden. Das Resultat dieser Bezirkswahl wird am Sonntagnachmittag, 15. Mai, auf www.ag.ch/wahlen > Vorschau > Ersatzwahlen der Bezirks- und Kreisbehör-
den vom 15. Mai aufgeschaltet.