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Der RLE ist das zentrale Instrument der Stadt, um landschaftsrelevante Projekte zu planen und die Interessen der Freizeit- und Erholungsnutzung mit den Anliegen des Natur- und Landschaftsschutzes zu koordinieren. Foto: zVg
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Rheinfelden: Richtplan Landschaft und Erholung in Kraft

(pst) Im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung hat die Stadt Rheinfelden ihren Richtplan Landschaft und Erholung aktualisiert. Dieser skizziert die gewünschte Entwicklung der Stadt in den Bereichen Natur, Landschaft und Erholung und schafft für diese einen Rahmen.

Die Landschaft rund um Rheinfelden und die städtischen Freiräume sind wichtig für die Natur und auch für Bevölkerung und Gäste der Region von hohem Wert. Der Richtplan Landschaft und Erholung (RLE) zeigt, wie sich die Stadt in den Bereichen Natur, Landschaft und Erholung entwickeln möchte, verortet diese Ziele und ordnet ihnen Massnahmen zu.

Seit 1. Januar in Kraft
Im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung hat die Stadt Rheinfelden ihren Richtplan Landschaft und Erholung aktualisiert. Die aktualisierte Version ist nun rechtsgültig und per 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Sie löst den alten Richtplan Landschaft und Erholung aus dem Jahr 2008 ab.

Grundlage für Projekte und Planungen
Der neue RLE basiert auf dem Räumlichen Entwicklungskonzept (REK) der Stadt Rheinfelden aus dem Jahr 2021 und ist Grundlage für alle Planungen und Projekte der öffentlichen Hand im Bereich Landschaft und Erholung. Da sich in den vergangenen Jahren in der Raumplanung neue Schwerpunkte ergeben haben, widmet sich im überarbeiteten Richtplan ein Kapitel dem Thema Klima. Auch den innerstädtischen Freiräumen kommt mehr Bedeutung zu als bisher. Damit wird der RLE zum zentralen Instrument der Stadt, um landschaftsrelevante Projekte zu planen und die Interessen der Freizeit- und Erholungsnutzung mit den Anliegen des Natur- und Landschaftsschutzes zu koordinieren.
Eine grosse Begleitgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aus Verwaltung, Politik, Wirtschaft, Naturschutz und Bevölkerung hat die Stadt bei der Erarbeitung des neuen RLE unterstützt. Inhalte, die grundeigentümerverbindlich festgelegt werden sollen, werden in der Nutzungsplanung umgesetzt.

Bild: Der RLE ist das zentrale Instrument der Stadt, um landschaftsrelevante Projekte zu planen und die Interessen der Freizeit- und Erholungsnutzung mit den Anliegen des Natur- und Landschaftsschutzes zu koordinieren. Foto: zVg