(jw) In einer obligatorischen Referendumsabstimmung wurde den Stimmberechtigten von Gipf-Oberfrick die Revision der Gemeindeordnung zur Abstimmung vorgelegt.
Das Resultat fiel eindeutig aus: Von 1134 in Betracht fallenden Stimmzetteln befürworteten 879 die Revision, 255 sprachen sich dagegen aus. Die Stimmbeteiligung betrug 43,7 Prozent.
Bereits die Gemeindeversammlung vom 16. Juni hatte der Revision der Gemeindeordnung zugestimmt. Gemäss Gemeindegesetz unterstehen Änderungen der Gemeindeordnung jedoch dem obligatorischen Referendum, weshalb der Beschluss den Stimmberechtigten an der Urne zur abschliessenden Beschlussfassung unterbreitet werden musste.
Mit den nun abschliessend genehmigten Änderungen werden unter anderem neu anstelle der Begriffe Gemeindeammann und Vizeammann die Bezeichnungen Gemeindepräsident/in und Vizepräsident/in verwendet. Zudem wird die Schulpflege in der neuen Gemeindeordnung nicht mehr erwähnt, weil sie bereits auf den 1. Januar 2022 abgeschafft wurde. Das Wahlbüro besteht aktuell aus zwei Mitgliedern und zwei Ersatzmitgliedern. Neu werden vier Stimmenzähler/innen gewählt. Auf den Begriff Ersatzmitglieder wird verzichtet.
Zudem wird mit der Revision die Kompetenzsumme für den Erwerb, den Tausch und die Veräusserung von Grundstücken teilweise erhöht und Einbürgerungen fallen künftig in die Kompetenz des Gemeinderats.